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Sämtliche Güterwagen, die heute auf dem öffentlichen Schienennetz in Europa befördert werden, müssen einer für die Instandhaltung zuständigen Stelle (ECM – entity in charge of maintenance) zugeordnet sein. Hintergrund dieser Vorgabe ist es, das Risiko in Zusammenhang mit der Instandhaltung zu kontrollieren bzw. zu reduzieren und damit zur Erhöhung der Eisenbahnsicherheit beizutragen. Mittelfristig ist diese Vorgabe auch für alle anderen Schienenfahrzeuge (Triebfahrzeuge, Nebenfahrzeuge etc.) abzusehen.
Grundvoraussetzung um ECM zu werden ist die Einführung bzw. die Zertifizierung eines Instandhaltungsmanagementsystems entsprechend der Verordnung 445/2011/EU über ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen. Im Wesentlichen besteht ein solches Instandhaltungsmanagementsystem aus der Managementfunktion, der Instandhaltungsentwicklungsfunktion, der Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion und der Instandhaltungserbringungs-Funktion.